Unsere Angebote der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe dienen der Stabilisierung des Familiensystems. Sie können in Familien eingesetzt werden, die einen behinderten Familienangehörigen haben und unter einer besonderen Belastung im Alltag stehen.
In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt unterstützen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Familien bei der Gestaltung des Familienlebens und der Bewältigung des Alltags.
Was leistet die Kinder- und Jugendhilfe?
Ziel ist es, dass die Familie ihren Alltag wieder selbständig und eigenverantwortlich gestalten kann und dabei die Bedürfnisse aller Familienangehörigen angemessen berücksichtigt werden.
Wer kann Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen?
Der Anspruch auf ambulante Kinder- und Jugendhilfe für Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen wird im Gespräch mit dem zuständigen Jugendamt (in einem Hilfeplanverfahren) festgestellt.
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