Integrationshilfen an Schulen
Was bedeutet Integrationshilfe in der Schule?
Schülerinnen und Schüler sollen durch die Unterstützung der Integrationshelferin bzw. des Integrationshelfers sinnvoll am Unterricht teilnehmen können.
Ziele der Integrationshilfe sind sowohl die Integration in den Klassenverband als auch die individuelle Erweiterung der sozialen, intellektuellen und lebenspraktischen Fähigkeiten.
Die Integrationshelfer der Lebenshilfe Köln haben den Auftrag, die Selbstständigkeit zu fördern und wenn möglich die Begleitung Schritt für Schritt zurückzunehmen und letztendlich überflüssig zu machen.
Wo kann Integrationshilfe stattfinden?
Integrationshilfe kann grundsätzlich an allen Schultypen geleistet werden.
Sie dient insbesondere auch dazu, den Besuch des Schultyps zu gewährleisten, die den individuellen Fähigkeiten des Schülers bzw. der Schülerin entspricht.
Was tun Integrationshelfer?
Die Integrationshelferinnen und -helfer fördern die Eingliederung in die Klassengemeinschaft und unterstützen beim Aufbau sozialer Kontakte. Sie motivieren die Schülerin bzw. der Schüler, sich aktiv am Unterricht zu beteiligen.
Des Weiteren geben sie
- Hilfen zur Strukturierung des Schulalltags.
- Unterstützung bei der sinnvollen Nutzung von Unterrichtsmaterialien und bei der Aneignung von Lerninhalten.
- Unterstützung bei der Kommunikation und/ oder Umgang mit Kommunikationshilfen.
- Hilfen zur Erweiterung der Sozialkompetenzen.
- Individuelle Unterstützung.
Sie ermöglichen der Schülerin bzw. dem Schüler somit eine selbstbestimmte Te ilhabe an schulischen Aktivitäten. In ständigen Austausch mit Lehrern und Eltern werden Probleme besprochen, Ziele gesetzt und überprüft. Bei Bedarf können Integrationshelfer auch pflegerische Hilfen leisten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebenshilfe Köln, die in Schulen eingesetzt werden, verfügen über eine Ausbildung mit einem (heil-) pädagogischen Schwerpunkt. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um die hohen Qualitätsstandards der Lebenshilfe Köln gewährleisten zu können.
Wer kann eine Integrationshilfe beantragen?
Integrationshilfe kann beantragt werden für Schülerinnen und Schüler mit
- seelischen und / oder geistigen Beeinträchtigungen
- Behinderung im Autismusspektrum
- schweren Mehrfachbehinderungen
- Behinderung mit starker Kommunikationsstörung
- stark herausforderndem Verhalten
Wenn Sie Fragen zum Thema Integrationshilfen an Schulen haben, rufen Sie uns an. Gerne informieren wir Sie ausführlich und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Antragstellung.
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