Lebenshilfe-Rat
Aufgabe des Rates der Menschen mit geistiger Behinderung (kurz: Lebenshilfe-Rat) ist die Beratung des Vorstandes aus der Sicht behinderter Menschen, das Herantragen von Fragen und Problemen an diesen sowie die Stellungnahme zur Vereinspolitik. Dem Lebenshilfe-Rat gehören bis zu 15 Mitglieder an.
Auszug aus der Satzung der Lebenshilfe Köln
Bei der Mitgliederversammlung im Mai 2008 wurde der Lebenshilfe-Rat in der Vereinssatzung als neues Gremium verankert. Die Mitglieder des Lebenshilfe-Rats werden für die Dauer von drei Jahren vom Vorstand berufen. Der Lebenshilfe-Rat setzt sich ausschließlich aus Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung zusammen.
Zur Zeit hat der Lebenshilfe-Rat zehn Mitglieder, die sich alle ein bis zwei Monate treffen. Bei den Sitzungen werden Themen wie Barriere-Freiheit, das Recht auf einfache Sprache und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft besprochen aber auch individuelle Fragestellungen wie Planung von Festen und Veranstaltungen der Lebenshilfe Köln erörtert.
Der Lebenshilfe-Rat berät den Vorstand. Pro Jahr nimmt er laut Satzung an mindestens zwei Vorstandsitzungen teil, damit ein regelmäßiger Austausch gewährleistet ist.
von links nach rechts
vorne: Elfriede Steubesand (Vorsitzende), Käthe Schumacher, Wolfgang Kohnen, Elke Schmidt, Margarete Ahrweiler
hinten: Hermann Küppers, Markus Schmidt, Walter Bürger (stellv. Vorsitzender), Dorothee Zopp, Martin Zobel
Sie haben Interesse am Thema Lebenshilfe-Rat?
Bei Fragen steht Ihnen Elfriede Steubesand gerne zur Verfügung.
Tel.: 0221 / 3795170
E-Mail:
wollinstrasse@lebenshilfekoeln.de