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So nicht!

Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung.

Die Lebenshilfe mit ihren über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern hat daher eine bundesweite Protest- und Aufklärungskampagne gestartet. Das Motto lautet #TeilhabeStattAusgrenzung. Ziel der Kampagne ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Auf einer eigens eingerichteten Internetseite gibt es alle wichtigen Informationen zum Bundesteilhabegesetz, zum Pflegestärkungsgesetz III und zu den geplanten Protestaktionen.

Machen Sie mit!  Wir fordern: Keine Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung. Unterzeichnen Sie die Petition und teilen Sie diese auch über Ihr Netzwerk.

Die wichtigsten Forderungen der Lebenshilfe betreffen Bereiche, die besonders für Menschen mit geistiger Behinderung von Bedeutung sind.

Wir fordern, dass

  1. Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
  2. der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
  3. Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
  4. die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
  5. Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

Petition der Lebenshilfe

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