Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird in Köln das Modell „Inklusive Bildung in Schule“ (IBiS) umgesetzt. Durch dieses Modell bekommen Schüler:innen mit Behinderungen, die eine individuelle Schulbegleitung benötigen, bedarfsgerechte Unterstützung, um möglichst selbständig die Schule besuchen zu können. Die Lebenshilfe Köln bietet das Poolmodell an verschiedenen Schulen in Köln an. Bei den Schulen handelt es sich um Grundschulen, Förderschulen, Waldorfschulen und weiterführende Schulen.
Im Poolmodell werden alle schulbegleiteten Kinder und Jugendliche einer Schule nach ihrem individuellen Unterstützungsbedarf von unseren Mitarbeiter:innen begleitet. Neben der klassischen 1:1 Begleitung können auch zwei bis drei Schüler:innen durch eine Schulbegleitung unterstützt werden. Ausfälle unserer Mitarbeiter:innen werden durch das Pool-Team aufgefangen.
Das Angebot ist für Schulen, die das Poolmodell umsetzen wollen. Unsere Mitarbeiter:innen begleiten Schüler:innen, die einen individuellen Unterstützungsbedarf haben, der durch die Schule nicht abgedeckt werden kann.
Individueller Unterstützungsbedarf ergibt sich häufig bei Kindern oder Jugendlichen
Die Mitarbeiter:innen des Poolmodells fördern die Teilhabe und Partizipation der Schüler:innen in die Klassengemeinschaft bzw. in den Schulalltag und unterstützen sie beim Auf- und Ausbau sozialer Kontakte.
Bei Bedarf können Mitarbeiter:innen auch pflegerische Hilfen leisten.
Ein Großteil der Mitarbeiter:innen verfügt über eine fachliche Ausbildung mit einem (heil)pädagogischen Schwerpunkt. Darüber hinaus arbeiten in den Poolmodellen Mitarbeiter:innen, die pädagogische bzw. therapeutische Erfahrungen oder eine andere persönliche Eignung für diese Arbeit mitbringen. Alle nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um die hohen Qualitätsstandards der Lebenshilfe gewährleisten zu können.
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Das Poolmodell wird von den Ämtern Kinder, Jugend und Familie sowie Soziales und Senioren finanziert. Grundlage ist die Feststellung eines Unterstützungsbedarfs, der von der Schule nicht gedeckt werden kann. Um diesen Bedarf geltend zu machen, müssen die Erziehungsberechtigten – abhängig von der Beeinträchtigung und dem Wohnort ihres Kindes – beim zuständigen Amt einen Antrag auf Schulbegleitung stellen.