Corona-Schutzmaßnahmen für Fortbildungen und Veranstaltungen
Zum Schutz unserer Kund*innen und Mitarbeiter*innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
3 G-Regel Alle Teilnehmer*innen müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Ein Selbsttest reicht nicht aus, es muss ein offizieller Bürgertest (Antigen Schnelltest) oderPCR-Test nachgewiesen werden, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Gewähreistung des Mindestabstands von 1,5m Die Abstandsregelung von mindestens 1,5 m sollte nach Möglichkeit eingehalten werden.
Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Mundschutz (FFP2- oder OP-Maske) muss in unseren Räumlichkeiten getragen werden. Im Fortbildungsraum können die Masken abgenommen werden, sobald alle Teilnehmer*innen an ihrem Platz sind und der Mindestabstand eingehalten wird.
Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle Bei mit Covid-19 assoziierten Krankheitssymptomen (Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen, Atemwegsbeschwerden, Fieber usw.) bleiben Sie bitte zu Hause.
Handhygiene Bei Betreten der Räumlichkeiten der Lebenshilfe Köln müssen die Hände desinfiziert und gewaschen werden.
Dokumentation und Kommunikation Beim Betreten der Geschäftsstelle bitten wir Sie, Ihre Kontaktdaten zu hinterlegen, damit bei einer Ansteckung mit dem Erreger Covid-19 die Rückverfolgung der Kontakte erfolgen kann.
Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen Alle Tische und Stühle werden vor und nach jeder Fortbildung gereinigt und desinfiziert. Die Fortbildungsräume werden vor und nach jeder Fortbildung, sowie in den Pausen durchgelüftet.
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