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Petition: #43aMussWeg

30. Mär 2022

Für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung zahlt die Pflegekasse nur 266 Euro monatlich, wenn sie in gemeinschaftlichen Wohnformen leben – das ist zu wenig für gute Pflege! Die Lebenshilfe fordert deshalb mit einer Petition die Abschaffung dieser Regelung (§ 43a Sozialgesetzbuch XI).: "#43aMussWeg – faire Pflege für alle!" (Foto: Lebenshilfe/David Maurer)

Seit 1995 gibt es in Deutschland die soziale Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI). Auch Menschen mit Behinderung sind häufig pflegebedürftig. Sie benötigen Pflegeleistungen in der Regel neben Leistungen zur Teilhabe (Sozialgesetzbuch IX). Pflege- und Teilhabeleistungen ersetzen sich nicht, sondern ergänzen einander. Jede Reform der Pflegeversicherung muss daher die Schnittstelle zur Eingliederungshilfe im Blick haben und den Fortbestand beider Leistungen sichern.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert:

  1. Ein Entlastungsbudget, das die Flexibilität der Verhinderungspflege für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen erweitert und nicht einschränkt. Dazu gehört insbesondere die stundenweise Inanspruchnahme der Leistung sowie die Übertragbarkeit in das folgende Kalenderjahr.
  2. Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung müssen die Versicherungsleistungen der häuslichen Pflege unabhängig von ihrem Wohnort erhalten. Daher ist § 43a Sozialgesetzbuch (SGB XI) abzuschaffen.
Mindestens 50.000 Unterschriften sind das Ziel, damit die Petition Erfolg hat. Hier kommen Sie direkt zur Online-Petition.

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