30. Mär 2022
Für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung zahlt die Pflegekasse nur 266 Euro monatlich, wenn sie in gemeinschaftlichen Wohnformen leben – das ist zu wenig für gute Pflege! Die Lebenshilfe fordert deshalb mit einer Petition die Abschaffung dieser Regelung (§ 43a Sozialgesetzbuch XI).: "#43aMussWeg – faire Pflege für alle!" (Foto: Lebenshilfe/David Maurer)
Seit 1995 gibt es in Deutschland die soziale Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI). Auch Menschen mit Behinderung sind häufig pflegebedürftig. Sie benötigen Pflegeleistungen in der Regel neben Leistungen zur Teilhabe (Sozialgesetzbuch IX). Pflege- und Teilhabeleistungen ersetzen sich nicht, sondern ergänzen einander. Jede Reform der Pflegeversicherung muss daher die Schnittstelle zur Eingliederungshilfe im Blick haben und den Fortbestand beider Leistungen sichern.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: