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Pfad im Walt auf eine Lichtung zu.
© ersi auf Pixabay

Nachlass & Testament

Mit einem Testament Gutes tun

Anderen zu helfen – sei es durch Spenden oder persönlichen Einsatz – ist für viele eine Herzensangelegenheit. Manche Menschen möchten auch über ihren Tod Gutes tun und etwas Bleibendes hinterlassen. 

Mit Ihrem Testament, in dem Sie die Lebenshilfe Köln Stiftung bedenken, unterstützen Sie Menschen mit geistiger Behinderung in Köln. Lassen Sie uns gemeinsam eine gute Zukunft gestalten!

Behindertentestament

Bei der Regelung ihres Nachlasses sollten Eltern von Kindern mit Behinderung sogfältig zu Werke gehen. Mit Hilfe eines sogenannten "Behindertentestaments" können sie die Weichen dafür stellen, dass ihre Kinder auch nach dem Tod der Eltern gut versorgt bleiben.

Durch ein "Behindertentestament" kann verhindert werden, dass der Sozialhilfeträger Zugriff auf das Familienvermögen erhält und der Angehörige mit Behinderung keinen Nutzen von seinem Erbe hat.

Mit einem „Behinderten-Testament“ wird der Mensch mit Behinderung als Vor-Erbe eingesetzt. Das heißt, er darf die Vermögenswerte nutzen, aber nicht veräußern. Nach-Erben können andere Personen oder auch gemeinnützige Organisationen sein.

In unserem Fortbildungsprogramm für Mitglieder und Angehörige bieten wir einmal im Jahr einen Infoabend zum Thema "Erben und Vererben in Familien mit behinderten Angehörigen" an. Zusätzlich gibt es zweimal im Jahr kostenlose individuelle Sprechstunden zu dem Thema für unsere Mitglieder. Sprechen Sie uns gerne an.

Testamentsvollstreckung

Im Behindertentestament muss festgelegt werden, was mit den Erträgen aus der Erbschaft (z.B. Zinserlösen) passieren soll. Eltern können zum Beispiel anordnen, dass sie ausschließlich für Gesundheitsausgaben, einen jährlichen Urlaub oder ein Hobby ihres Kindes verwendet werden dürfen.

Um sicherzustellen, dass diese Anordnungen auch tatsächlich eingehalten werden, muss der Erbteil des Angehörigen mit Behinderung unter eine lebenslange Testamentsvollstreckung gestellt werden. Die Testamentsvollstrecker:in ist an die Vorgaben im Testament gebunden. Sie verwaltet das Erbe des Angehörigen mit Behinderung und hat die Aufgabe, aus dem Nachlass Zuwendungen an ihn zu leisten, die er im täglichen Leben braucht (z.B. Kleidung, Reisen, persönliche Dinge).

Für die Person der Testamentsvollstrecker:in eignet sich eine Vertrauensperson des behinderten Menschen oder eine Institution aus seinem direkten Umfeld.

Die Lebenshilfe Köln kann auf Wunsch Testamentsvollstreckungen übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an.

Nachlass

Die Lebenshilfe Köln setzt sich seit 1959 für Menschen mit geistiger Behinderung ein und wird das auch in der Zukunft tun. Dabei sind wir in vielen Bereichen auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Mit einem Testament zugunsten der Lebenshilfe Köln Stiftung unterstützen Sie unsere Arbeit verlässlich und dauerhaft. Wertvolle Angebote der Lebenshilfe Köln, wie beispielsweise Ferien- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, können dauerhaft gesichert und weiter ausgebaut werden.  

Ihr Erbe oder Vermächtnis zugunsten der Lebenshilfe Köln Stiftung kommt uneingeschränkt an – als mildtätig und besonders förderungswürdig anerkannt, ist die Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit.

Qualifizierte Mitarbeiter:innen der Lebenshilfe Köln e.V. sorgen dafür, dass ein Nachlass würdig und rechtlich versiert bearbeitet wird. Sprechen Sie uns gerne an.

Fragen? Wir helfen gerne weiter

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Annette Lantiat
Leitung Kommunikation
Berliner Straße 140-158
51063 Köln

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