Kindesschutzverfahren gem. §8a SGB VIII – Berührungen in der beruflichen Praxis

In dieser Veranstaltung wollen wir Ihnen einen Einblick in die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zum Thema Kinderschutz und den Umgang mit diesem Thema innerhalb der Lebenshilfe Köln geben.

Termine

Mi, 15.04.2026, 16:00 Uhr - 19:00 Uhranmelden

Ort

Geschäftsstelle der Lebenshilfe Köln, Berliner Straße 140-158, 51063 Köln

Referent:in

Die Referent:nnen sind „Insoweit erfahrene Fachkräfte gem. §8a SGB VIII“

Kosten

frei

Mitarbeiter:innen im sozialen Bereich, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten,
stehen oft vor schwierigen Situationen. Was tun, wenn das Wohl des Kindes oder
Jugendlichen gefährdet scheint?

In dieser Veranstaltung erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die gesetzlich
vorgeschriebenen Regelungen zum Kindesschutz und erfahren, wie diese innerhalb
der Lebenshilfe Köln umgesetzt werden.

Inhalte der Veranstaltung:

  1. Kindeswohl und gesetzliche Regelungen
    • Was bedeutet der „unbestimmte Rechtsbegriff“ Kindeswohl?
    • Welche gesetzlichen Regelungen sind zu beachten?
  2. Bewertung möglicher Gefährdungen
    • Vorgehensweise bei der Bewertung einer möglichen Gefährdung
    • Schritte und Maßnahmen innerhalb der Lebenshilfe Köln
  3.  Verpflichtungen und Handlungsweisen
    • Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der Gesetzgebung?
    • Konkrete Handlungsanweisungen anhand von Fallbeispielen

Ziel der Veranstaltung:
Diese Fortbildung soll Ihnen eine erste Annäherung an das komplexe Themenfeld
des Kindesschutzes ermöglichen. Sie erhalten Sicherheit und Klarheit darüber, wie
Sie sich im Falle einer möglichen Gefährdung verhalten sollten.

Diese Veranstaltung ist speziell für Mitarbeiter:innen der Lebenshilfe Köln!

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