Ein sogenanntes Behindertentestament dient der persönlichen und finanziellen Absicherung des behinderten Familienangehörigen und schützt das Vermögen vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers.
Geschäftsstelle der Lebenshilfe Köln, Berliner Straße 140-158, 51063 Köln
RA Matthias Weber
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Ein sogenanntes Behindertentestament dient der persönlichen und finanziellen Absicherung des behinderten Familienangehörigen und schützt das Vermögen vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers. Dafür ist es erforderlich, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, der die Erbschaft für die Lebensdauer des Vorerben (Mensch mit Behinderung) verwaltet.
Aber was passiert, wenn der Erbfall eintritt? Welche Schritte müssen unternommen werden? Wie sehen die Aufgaben des Testamentsvollstreckers aus? Gibt es etwas, das man bereits im Vorfeld wissen sollte oder vorbereiten kann?
Rechtsanwalt Matthias Weber wird hierzu informieren.
Es gibt genug Raum für Ihre individuellen Fragen und Anliegen.