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Der Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe Köln e.V.und Perspektive Lebenshilfe gGmbH Köln

  1.  Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung
    1.  Die Mitgliederversammlung nimmt die in der Satzung vorgegebenen Aufgaben wahr.

  2. Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes und der Geschäftsführung sowie deren Zusammenwirken mit der Mitgliederversammlung
    1. Mitgliederversammlung, Vereinsvorstand und Geschäftsführung wirken zum Wohle des Vereins eng zusammen. Sie sind dem Vereinsinteresse verpflichtet.
    2. Der Vorstand ist zuständig für die strategische Ausrichtung des Vereins. Er arbeitet hierbei eng mit der Geschäftsführungzusammen.
    3. Der Vorstand ist ebenfalls zuständig für die Führung der Geschäfte, wobei die Geschäftsführung an eine hauptamtliche Geschäftsführung delegiert werden kann.
    4. Die Geschäftsführung ist dann für die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins mit seinen Diensten und Einrichtungen zuständig.
    5. Die Zusammensetzung, Aufgaben- und Verantwortungsbereiche, Kompetenzen, Informations- und Berichtspflichten des Vorstandes und der Geschäftsführung sind, soweit nicht in der Satzung vorgegeben, in Geschäftsordnungen zu regeln.
    6. Alle Ebenen beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmens- bzw. Vereinsführung
      sowie von Delegation und Kontrolle und üben ihr Amt mit der gebotenen Sorgfalt aus.
    7. Gute Vereinsführung setzt einen offenen und konstruktiven Austausch von Aufsichts- und Leitungsgremien untereinander voraus. Eine umfassende Vertraulichkeit der Gremienmitglieder und die Sicherstellung der Verschwiegenheit der vom Vorstand und der Geschäftsführung eingeschalteten weiteren Personen sind hierfür von großer Bedeutung.
    8. Eine weitere Voraussetzung ist ein anerkennendes, respektvolles Miteinander und die gegenseitige Wertschätzung von ehren- und hauptamtlich Tätigen in den Gremien.
    9. Menschen mit Behinderung sowie Eltern und Angehörige sind Mitglieder in verschiedenen Gremien und erhalten die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendige Unterstützung.
    10. Für eine ausreichende Versicherung der Mitglieder von Gremien ist Sorge zu tragen.

  3. Vorstand
    1. Bei der Zusammensetzung des Vorstandes ist anzustreben, dass die Mitglieder über möglichst unterschiedliche Qualifikationen verfügen sowie den inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Vorstandsarbeit entsprechen können. Entsprechend der Geschichte und Identität der Lebenshilfe Köln als Eltern- und Selbsthilfeverband ist bei der Zusammensetzung eine wirkungsvolle Vertretung dieser Gruppen wichtig.
    2. Vorstände in der Lebenshilfe Köln nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr, müssen hierfür kompetent sein und werden entsprechend informiert und qualifiziert.
    3. Ehrenamtliche Vorstände erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Ein Ersatz ihrer Auslagen steht ihnen zu. Bei pauschalen Aufwandsentschädigungen sind Transparenz und ein entsprechender Beschluss durch die Mitgliederversammlung verpflichtend.
    4. Vorstandsmitglieder haben Interessenskonflikte zu vermeiden. Sofern sie dennoch bestehen, sind sie innerhalb des Vorstands offen zu legen. Dies gilt in besonderer Weise für Interessenskonflikte in Verhältnissen, die mit Finanzflüssen oder besonderen Abhängigkeiten verknüpft sind: z.B. mit Kunden und Klienten, mit Lieferanten und Geschäftspartnern, Kredit- und Zuwendungsgebern, Leistungsträgern, Aufsichtsbehörden sowie in Arbeits- und Betreuungsverhältnissen.
    5. Vorstandsmitglieder dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.
    6. Die Gewinnung und Heranführung von Vereinsmitgliedern an die Vorstandsarbeit ist eine notwendige Tätigkeit des amtierenden Vorstands.

  4. Geschäftsführung und Mitarbeitende
    1. Die Tätigkeit der Geschäftsführung wird vom Vorstand in einer Stellenbeschreibung und/oder Geschäftsordnung festgelegt.
    2. Hauptamtliche Geschäftsführungen erhalten für ihre Tätigkeit bei der Lebenshilfe Köln e. V. und/ oder bei der Perspektive Lebenshilfe gGmbH Köln eine Vergütung, welche dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich, der Größe des Unternehmens, dem unternehmerischen Risiko und der Haftung angemessen ist.
    3. Die Ausübung von entgeltlichen und unentgeltlichen Nebentätigkeiten und ein Wettbewerbsverbot der Mitglieder der Geschäftsführung sind zu regeln.
    4. Geschäftsführungen und Mitarbeitende haben Interessenkonflikte zu vermeiden. Sofern sie dennoch bestehen, sind sie gegenüber Vorgesetzten oder aufsichtsführenden Gremien offen zu legen. Dies gilt in besonderer Weise für Interessenkonflikte in Verhältnissen, die mit Finanzflüssen oder Abhängigkeiten verknüpft sind: z.B. mit Kunden und Klienten, mit Lieferanten und Geschäftspartnern, Kredit- und Zwendungsgebern, Leistungsträgern, Aufsichtsbehörden sowie in Arbeits- und Betreuungsverhältnissen.
    5. Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeitende dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Bezüglich der Annahme und Gewährung geringwertiger Aufmerksamkeiten im Rahmen üblicher Gepflogenheiten sind entsprechende Regelungen zu treffen.

  5. Leitung und Überwachung
    1. Vereine sind zu einem aussagekräftigen Buchhaltungssystem, einem transparenten
      Finanzmanagement, funktionierenden Steuerungs- und Prüfungsmechanismen und einem insgesamt nachhaltigen wirtschaftlichen und unternehmensethischen Handeln verpflichtet. Die Leitungs- und Überwachungssysteme sind entsprechend der Umsatz- und Investitionsvolumina zu gestalten.
    2. Steuerung und Kontrolle dienen den Vereinen dazu, sich der Wahrung ihrer Grundsätze und der Erreichung ihrer ideellen, materiellen und finanziellen Ziele zu vergewissern. Um zu steuern und zu kontrollieren sollen sie starke, klare Strukturen und Prozesse schaffen sowie Maßnahmen planvoll und nachhaltig ergreifen. Die regelmäßige, planvolle Erhebung von entsprechenden Zahlen und Daten ist die Grundlage, um das Handeln zu steuern, die Zielerreichung zu kontrollieren sowie ggf. Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
    3. Es soll ein Berichts- und Dokumentationswesen im Verein bestehen, welches alle relevanten Informationen und Kommunikationswege sowie Berichtspflichten festlegt. Damit sind Aufsichts- und Leitungsgremien in der Lage, ihre Aufsichts-, Führungs- und Entscheidungsfunktionenumfassend und angemessen auszuüben.
    4. Die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Regelungen u.a. zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenwesen sowie die Bestimmungen der Zuwendungsgeber zum Einsatz und Nachweis der Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel werden eingehalten.
    5. Der Verein soll dem Umfang seiner Geschäfte angemessen ein Risikomanagementsystem (Risikoanalyse, Risikobewältigung, Risikosteuerung) installieren, um eine höhere Transparenz über bestehende Risiken herbeizuführen und frühzeitig existenzgefährdende Entwicklungen zu erkennen.
    6. Die Lebenshilfe Köln hat es mit einer Vielzahl von Anspruchsgruppen zu tun, von denen die
      vorrangigen Menschen mit Behinderung, Eltern und Angehörige sowie Mitglieder des Vereins sind. Im Berichtswesen der Vereine müssen im Hinblick auf die Inhalte und die Darstellungsformen die spezifischen Bedürfnisse dieser Gruppen berücksichtigt werden.
    7. Mit Beschwerden von Mitgliedern, Eltern, Menschen mit Behinderung, Mitarbeitenden und Kunden geht die Lebenshilfe Köln offen und konstruktiv um. Die Regelungen zu einem Beschwerdemanagement werden von Vorstand und Geschäftsführung gemeinsam festgelegt.

  6. Rechnungslegung und Prüfungen
    1. Der Verein erstellt einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss.
    2. Der Vorstand beschließt über die Beauftragung eines unabhängigen Abschlussprüfers und über den Prüfungsumfang, Schwerpunkte oder Sonderprüfungsgegenstände. Der Prüfer berichtet dem Vorstand über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und besondere Vorkommnisse.

Der Corporate Governance Codex der Lebenshilfe Köln basiert auf Absatz 3 des Corporate Governance Codex der Bundesveinigung Lebenshilfe. Wir danken der Bundesvereinigung für die Zurverfügungstellung.

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