"Eltern haften für ihre Kinder" Wirklich? Und gilt das auch für volljährige Kinder mit Behinderung?
In dieser Fortbildung erfahren Sie, warum der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ oft nicht zutrifft und welche speziellen Anforderungen an die Aufsichtspflicht im Umgang mit Kindern und erwachsenen Menschen mit Behinderung gelten.
Termine
Ort
Geschäftsstelle der Lebenshilfe Köln, Berliner Straße 140-158, 51063 Köln
Referent:in
Christoph Esser, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter
Kosten
30,-€ (für Mitglieder kostenfrei)
In dieser Fortbildung erfahren Sie, warum der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ oft nicht zutrifft und welche speziellen Anforderungen an die Aufsichtspflicht im Umgang mit Kindern und erwachsenen Menschen mit Behinderung gelten.
Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:
- Wie weit reicht die Aufsichtspflicht?
- Sind volljährige Kinder mit Behinderung aufsichtsbedürftig?
- Wer trägt die Aufsichtspflicht, wenn die Kinder in Einrichtungen und von
- Diensten der Lebenshilfe betreut werden?
- Welche haftungsrechtlichen Risiken bestehen und wie können diese abgesichert werden?
Darüber hinaus zeigen wir Wege auf, wie Sie das Spannungsverhältnis zwischen Aufsichtspflicht, allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Selbstbestimmungsrecht im Alltag lösen können. Ziel ist es, eine mögliche Haftung zu vermeiden.
Der Referent Christoph Esser ist als Rechtsanwalt in Köln selbständig und arbeitet
seit Oktober 2019 zudem für die Lebenshilfe Köln als Syndikusanwalt.


