Wie weit geht die Aufsichtspflicht? Sind volljährige Kinder mit Behinderung aufsichtsbedürftig? Wer ist aufsichtspflichtig, wenn die Kinder in Einrichtungen und von Diensten der Lebenshilfe betreut wird? Welche haftungsrechtlichen Risiken bestehen und wie können diese abgesichert werden? Diese und weitere Fragen in dem Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht werden in dieser Fortbildung thematisiert.
Geschäftsstelle der Lebenshilfe Köln, Berliner Straße 140-158, 51063 Köln
Christoph Esser, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter
30,-€ (für Mitglieder kostenfrei)
Warum der Satz so nicht zutrifft und welche Anforderungen an die Aufsichtspflicht
im Umgang mit Kindern mit Behinderung gelten, wird in dieser Fortbildung erklärt. In dem Zusammenhang werden weitere Fragen beantwortet, u.a.:
Wie weit geht die Aufsichtspflicht? Sind volljährige Kinder mit Behinderung aufsichtsbedürftig? Wer ist aufsichtspflichtig, wenn die Kinder in Einrichtungen und von Diensten der Lebenshilfe betreut wird? Welche haftungsrechtlichen Risiken bestehen und wie können diese abgesichert werden?
Diese und weitere Fragen in dem Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht werden
in dieser Fortbildung thematisiert. Es werden Wege aufgezeigt, das Spannungsverhältnis
zwischen der Aufsicht und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem
Selbstbestimmungsrecht im Alltag zu lösen. Ziel ist es, eine mögliche Haftung zu vermeiden.
Der Referent Christoph Esser ist als Rechtsanwalt in Köln selbständig und arbeitet
seit Oktober 2019 zudem für die Lebenshilfe Köln als Syndikusanwalt. Herr Esser war zuvor als Justiziar der Lebenshilfe NRW e.V. – Landesverband tätig und ist Mitautor der Broschüre Aufsichtspflicht und Haftung in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung – Eine Arbeitshilfe für Eltern und Mitarbeitende in Diensten und Einrichtungen, die 2018 im Verlag der Bundesvereinigung Lebenshilfe erschienen ist.